Entscheidungsbesprechung Bundesgerichtshof "Guter Glaube des Bankkunden"

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Entscheidungsbesprechung Bundesgerichtshof "Guter Glaube des Bankkunden"

B. und C., niederländische Staatsbürger und Geschäftspartner mit Wohnsitz in den Niederlanden, unterhielten seit November 2004 Kontobeziehungen bei der Bank A. AG, einer Privatbank mit Sitz in Zürich. Die Stiftung D. mit Sitz in den Niederlanden - C. ist ihr Vorsitzender und ermächtigt, für sie allein zu handeln - eröffnete im März 2007 ihrerseits eine Kontobeziehung bei der Bank A. AG, worauf im April 2007 die sich auf der Kontobeziehung von C. befindlichen und weiteren Vermögenswerte überführt wurden. (...)